Karlsruhe/Magdeburg (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Aufnahmen von Auto-Minikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Das permanente Filmen des Verkehrs bleibt zwar nach wie vor verboten - das verstößt gegen den Datenschutz.
Doch die Aufklärung eines Unfalls kann wichtiger sein, zumal der Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zur Person, zum Führerschein und zur Versicherung machen muss, urteilte am Dienstag der BGH in Karlsruhe. Die Nutzung der Aufnahmen muss je nach Fall abgewogen werden.
Quelle: Zeit Online vom 15. Mai 2018